05.02.2026
Barrierefreie Websites: Neue gesetzliche Anforderungen ab 2025
Ab dem 28. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorschriften zur Barrierefreiheit von Websites in Kraft.
Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?
Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte und Funktionen für alle Nutzer zugänglich sind, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Dies umfasst unter anderem:
- Textalternativen für Bilder und Grafiken
- Untertitel und Audiobeschreibungen für Videos
- Tastaturbedienbarkeit für Nutzer ohne Maus
- Einfache Navigation und klare Strukturierung
- Gut lesbare Texte ohne komplizierte Fachsprache
Gesetzliche Grundlagen
Die EU-Richtlinie (EU) 2019/882 wird in österreichisches und deutsches Recht umgesetzt. In Österreich regelt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) die Anforderungen, in Deutschland sind dies die BITV 2.0 und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Die gesetzlichen Vorgaben betreffen unter anderem:
- Webshops und Apps im E-Commerce
- Online-Buchungssysteme (z. B. für Hotels oder Arzttermine)
- Digitale Publikationen von Verlagen
- Streaming-Dienste und Online-Banking-Plattformen
Bist du betroffen?
Grundsätzlich ja, insbesondere wenn digitale Produkte oder Dienstleistungen der Öffentlichkeit angeboten werden. Eine Ausnahme gilt für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro. Dennoch wird empfohlen, Websites freiwillig barrierefrei zu gestalten, um eine breitere Nutzerbasis zu erreichen.
So machen wir deine Website barrierefrei
Eine barrierefreie Website bedeutet nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch eine bessere Nutzererfahrung für alle Besucher. Wir unterstützen dich bei:
- der Analyse und Anpassung deiner bestehenden Website
- der Umsetzung barrierefreier Webdesign-Standards
- der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
Brauchst du Unterstützung?
Kontaktiere uns und lass dich beraten, wie du deine Website rechtzeitig fit für 2025 machst!

